Freitag, September 21, 2007

Rechtsanwalt Alexander Stopp macht mit Mördern dicke Abmahnkohle

Psst, streng geheim! Meine Kuh hat mir erzählt, dass in Deutschland niemand wissen darf, dass Rainer Körppen, Peter Hößl und Manfred Lauber verurteilte Mörder sind, die für ihre Verbrechen im Gefängnis sitzen. Wer die Namen der Mörder trotzdem nennt, der verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mörder und muss sich ihnen unterwerfen. Das zumindest meint Rechtsanwalt Alexander Stopp von der Frankfurter Kanzlei Stopp & Stopp, der sich von den Mördern Mandate zur Säuberung von Medien und Internet organisiert hat, und nun in Serienabmahnungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Mörder Streitwerte im deutlich fünfstelligen Euro-Bereich ansetzt und so reichlich Abmahnkosten abzockt.

Dank der schönen Mandate von den Verbrechern, die so spektakuläre Morde begangen haben, dass darüber auch nach vielen Jahren noch reichlich geredet und geschrieben wird, ist der Job von Abmahnanwalt Alexander Stopp ganz einfach. Er braucht einfach nur noch die Namen der Mörder in Suchmaschinen einzugeben und kann dann aus jedem deutschen Treffer anständig Geld machen. Danach muss Alexander Stopp bloß noch den Namen des für die Veröffentlichung Verantwortlichen in ein Serienbriefformular eingeben, ein paar Felder zum Ort der Veröffentlichung und Fristen zur Unterwerfung unter den Mörder ausfüllen, einen Ausdruck des Serienbriefes in die Post geben und schon hat Alexander Stopp wieder locker 1000 Euro Abmahnkosten im Sack.

Halten die Abgemahnten die Abmahnung für einen makabren Scherz und zahlen die Abmahnkosten nicht, ist das für Alexander Stopp auch kein Problem. Denn damit verurteilte Mörder anderen Menschen verbieten können, ihren Namen zu nennen und so über ihre Person und Taten zu diskutieren, bekommen inhaftierte Mörder in Deutschland zum Angriff auf die Medien und Internet reichlich Prozesskostenhilfe zugesprochen. Die Prozesskostenhilfe dient größtenteils zur Deckung von Anwaltskosten und fließt natürlich zum größten Teil auch wieder in die Taschen des geschäftstüchtigen Anwalts Alexander Stopp.

Mit der Prozesskostenhilfe in der Tasche beantragt Alexander Stopp dann eine einstweilige Verfügung und manche Gerichte wie die Zensurkammer des Landgerichts Hamburg sind dann so nett und erlassen die einstweilige Verfügung tatsächlich wie beantragt. Wehrt sich das Opfer mit einem Widerspruch, so verdient Alexander Stopp daran noch einmal, denn die deutschen Zensurkammern schützen die Mörder vor der Nennung ihres Namens durch Kriminologen, Geschichtsschreiber und das gemeine Volk.

Meine Kuh meint, dass verurteilte Mörder in Deutschland Prozesskostenhilfe erhalten, um ihre Namen mit Hilfe der Pressegerichte aus der deutschen Kriminalgeschichte herauszuzensieren, passt zum deutschen Geschichtsverständnis. Vermutlich bekommen demnächst auch die letzten lebenden Verbrecher des Nazi-Regimes noch Prozesskostenhilfe, damit sie ihre Namen mit Hilfe der deutschen Zensurkammern aus den Geschichtsbüchern tilgen lassen können.

Dank zensurfreundlicher Richter läuft das Geschäft mit Mördern in Deutschland nach wie vor prima. Hoch lebe die deutsche Tradition!