Samstag, Dezember 01, 2007

Post von Rechtsanwalt Gerhard Strauch

Vor einigen Wochen habe ich der interessierten Bergöffentlichkeit davon erzählt, dass der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, Johannes Remmel, einen Strafbefehl über neun Monate auf Bewährung wegen des Besitzes von Kinderpornografie akzeptiert hat. In dem Bericht bei Focus Online, wo mit Bild darüber berichtet wird, ist außerdem von 4800 Euro Geldstrafe an den deutschen Kinderschutzbund die Rede. In Anbetracht dessen, dass da außerdem steht, Johannes Remmel sei mit 1010 kinderpornografischen Bilddateien und zwei Videos auf seinem Computer erwischt worden, die Mädchen und Jungen unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst zeigen würden, ist der Herr Nun-Ex-Gerichtspräsident aus der Sache wirklich gut rausgekommen. Eine Geschichte, die die Bergvölker dieser Welt interessiert, ist das aber erst geworden, nachdem Johannes Remmel über seinen Anwalt Gerhard Strauch deutsche Webseiten zensieren ließ, die über die Straftat des Gerichtspräsidenten berichten. Gerhard Strauch hat nun auch hier im Meierhof-Blog mal vorbeigeschaut und mir eine lustige E-Mail geschrieben:

rae-strauch@t-online.de to Helmut

Mein Mandant für Herrn Dr. Johannes Remmel

Ihre Internetveröffentlichung unter meierhof.blogspot.com

"Meierhof's Blick von den Alpen", Sonntag, 9.9.2007 "Ex-Gerichtspräsident Dr. Johannes Remmel mag wohl nicht mehr" nebst sämtlichen hierzu wiedergegebenen Texten und Kommentaren, endend mit "meine Kuh meint, da braucht sich niemand wundern, wenn Künstler in Deutschland, wie die Musiker der Band Slime gehässige Texte zur Gerechtigkeit der deutschen Justiz schreiben".


Sehr geehrter Herr Meierhof,

in obiger Sache zeigen wir das Mandat für Herrn Dr. Remmel an. Wie wir Ihrem Text im Internet entnehmen, sind Sie ja bereits gut informiert über die Rechtslage.

Wir fordern Sie infolge dessen auf,

die vorgenannten Texte, beinhaltend eine identifizierende Berichterstattung aus dem Internet herauszunehmen, hilfsweise in Bezug auf unseren Mandanten eine vollständige Anonymisierung herzustellen und künftig jede identifizierende Berichterstattung zu unterlassen.

Die von Ihnen erfolgte sog. identifizierende Berichterstattung, also unter Nennung des vollen Namens (oder Abkürzung) unserer Mandantschaft, ist rechtlich unzulässig, da diese erheblich das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Nur bei schweren Straftaten ist zum Zeitpunkt der Verurteilung eine identifizierende Berichterstattung zulässig (BVerfG Urteil v. 5.6.1973 NJW 1973, 1226, 1229/1230). Gegen unseren Mandanten wurde am 09.01.2007 ein Strafbefehl erlassen, so dass eine schwere Straftat nicht vorliegt, unabhängig von einer persönlichen Bewertung Ihrerseits.

Nach einer Verurteilung, insbesondere ab einem Ablauf eines halben Jahres (OLG Hamburg Urteil v. 10.2.1994 NJW ? RR 1994, 1439, 1441), ist eine identifizierende Berichterstattung generell unzulässig. Das Resozialisierungsinteresse des Betroffenen ist vorrangig (BVerfG Urteil v. 5.6.1973 NJW 1973, 1226, 1230; Erman, BGB, Anh § 12 Rn. 178, 218, 223). Vorliegend gilt dies umso mehr, da mit einer identifizierenden Berichterstattung eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung sowie Prangerwirkung verbunden ist (BGH Urteil v. 21.11.2005 VI ZR 259/05 Rn. 13; Erman, BGB, Anh § 12 Rn. 214).

Wir sehen einer entsprechenden Veranlassung und Abgabe einer Erklärung, in der Sie bestätigen

a. sämtliche Artikel mit identifizierender Berichterstattung und Bildveröffentlichungen unverzüglich aus dem Internet zu nehmen, zumindest aber diese zu anonymisieren,

b. künftig jegliche identifizierende Berichterstattung sowie Veröffentlichung von Bildmaterial zu unterlassen,

bis zum 25.11.2007 entgegen.

Wir fordern Sie des Weiteren im Rahmen vorgenannter Frist auf, nachfolgenden, auch in Bezug auf unseren Mandanten beleidigenden und verleumderischen Text aus dem Internet herauszunehmen:

"Wer keine Begabung hat, studiert Jura. Jura ist das Fach für Gewohnheitsbetrüger, die Tricks lernen wollen, wie sie anderen die Ohren abschneiden können, ohne dafür bestraft zu werden. Dieser Sachverhalt ist an der Marburger Uni täglich tausendfach zu beobachten. Es mag Ausnahmen geben. Doch die sind selten."

Hochachtungsvoll


Gerhard Strauch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Da wär meiner Kuh fast die Milch sauer geworden, so musste sie lachen. Meine Kuh war so frei und hat dem Herrn Rechtsanwalt Gerhard Strauch aus Wiesbaden nun eine Antwort geschrieben:

Betreff: Dein lustiger Leserbrief an Meierhof
Lieber Gerhard,

vielen Dank für deinen lustigen Leserbrief. Dein Humor ist wirklich umwerfend. Damit die interessierte Bergöffentlichkeit auch was zu lachen hat, habe ich deinen Leserbrief gern in den Meierhof-Blogs veröffentlicht. Was irgendwelche komischen deutschen Gerichte irgendwann mal zur Zensur des Internets entschieden haben, ist genauso unterhaltsam wie es die Abmahnungen von drittklassigen deutschen Juristen sind.

Gern füge ich dem ursprünglichen Bericht in den Meierhof-Blogs auch ein Bild von dir und Johannes Remmel bei. Kannst Du vielleicht mit einem hübschen Bild aushelfen?

Wenn der Herr Dr. Remmel sich durch das Wort "Gewohnheitsbetrüger" persönlich angesprochen fühlt, dann verstehe ich gut, warum er sich in Marburg so wohl fühlt. Als Vorsitzender des kirchlichen Arbeitsgerichtes im Bistum Fulda macht er sich da genauso gut wie du als Anwalt von hessischen Kriegsdienstverweigerern.

Mit Vergnügen sehe ich unserer weiteren Korrespondenz entgegen und verbleibe

mit einem herzlichen Muh
Die Kuh vom Meierhof


Dann bin ich mal neugierig, ob Gerhard Strauch nun ein Foto zur Bebilderung der Beiträge in den Meierhof-Blogs unter meierhof.blogspot.com, meierhof.wordpress.com und meierhof.blogsome.com schickt. Aber natürlich wäre das auch nett, wenn sich ein anderer Leser finden würde, der mal ein Bild von Johannes Remmel oder Gerhard Strauch rüberschickt.