Donnerstag, Dezember 17, 2009

Dirk Hamel, der BND und das Soldatenglück

"Also, sowas von süß ist der, schau dir dieses süße Gesicht nur an", sagte meine Kuh zu mir. "Wer?", fragte ich. "Du bist doch nicht etwa verliebt?" "Dirk Hamel, der tolle Mann hinter dem Soldatenglück, der sich so gut mit dem BND auskennt" schwärmte meine Kuh, "schau nur, wie gut der sich mit dem BND auskennt." Das war mir dann doch zuviel. "Dirk Hamel ist doch der Chef vom liberalen Netzwerk in Berlin, was soll der denn mit dem BND zu tun haben?" meinte ich zu meiner Kuh.

"Schau nur, im Kosovo kennt der Dirk Hamel sich so gut aus, dass er weiß, wo der BND wohnt. Und er hat sogar Fotos von der Wohnung des BND in Pristina", meinte meine Kuh. "Tatsächlich. Woher hat er die Bilder denn?" "Psst, das ist ein Staatsgeheimnis. Es soll doch keiner denken, Dirk Hamel wäre ganz dicke mit dem BND. Deshalb ist Dirk Hamel auch ganz fleißig dabei, das Internet zu säubern." Weg! Weg! Weg!

Das verstehe ich nicht. "Dirk Hamel veröffentlicht Bilder der Wohnung des BND in Pristina, sucht sich die gleiche feine Adresse wie der Rüstungskonzern Diehl und nun will er, dass das alles geheim ist?", fragte ich, "da braucht doch bloß jemand nach Dirk Hamel und BND suchen, und schon ist alles wieder da." "Ja," flüsterte meine Kuh schwärmerisch, "clever ist das nicht, doch so ist er eben. Aber ist er nicht süß, der Dirk Hamel?"

Mittwoch, März 25, 2009

Von Stalkern und Zensoren

Du Helmut, schau mal hier, sagte meine Kuh:

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit, während letzterer die Sache sicher als betriebliche Unkosten abrechnen kann. Das stellt schon einen Nachteil des aktuellen Presserechts dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.


Das gibt's doch net, sagte ich da zu meiner Kuh. Doch, sagte meine Kuh, in Deutschland schon.