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Mittwoch, März 25, 2009

Von Stalkern und Zensoren

Du Helmut, schau mal hier, sagte meine Kuh:

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit, während letzterer die Sache sicher als betriebliche Unkosten abrechnen kann. Das stellt schon einen Nachteil des aktuellen Presserechts dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.


Das gibt's doch net, sagte ich da zu meiner Kuh. Doch, sagte meine Kuh, in Deutschland schon.

Freitag, September 21, 2007

Rechtsanwalt Alexander Stopp macht mit Mördern dicke Abmahnkohle

Psst, streng geheim! Meine Kuh hat mir erzählt, dass in Deutschland niemand wissen darf, dass Rainer Körppen, Peter Hößl und Manfred Lauber verurteilte Mörder sind, die für ihre Verbrechen im Gefängnis sitzen. Wer die Namen der Mörder trotzdem nennt, der verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mörder und muss sich ihnen unterwerfen. Das zumindest meint Rechtsanwalt Alexander Stopp von der Frankfurter Kanzlei Stopp & Stopp, der sich von den Mördern Mandate zur Säuberung von Medien und Internet organisiert hat, und nun in Serienabmahnungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Mörder Streitwerte im deutlich fünfstelligen Euro-Bereich ansetzt und so reichlich Abmahnkosten abzockt.

Dank der schönen Mandate von den Verbrechern, die so spektakuläre Morde begangen haben, dass darüber auch nach vielen Jahren noch reichlich geredet und geschrieben wird, ist der Job von Abmahnanwalt Alexander Stopp ganz einfach. Er braucht einfach nur noch die Namen der Mörder in Suchmaschinen einzugeben und kann dann aus jedem deutschen Treffer anständig Geld machen. Danach muss Alexander Stopp bloß noch den Namen des für die Veröffentlichung Verantwortlichen in ein Serienbriefformular eingeben, ein paar Felder zum Ort der Veröffentlichung und Fristen zur Unterwerfung unter den Mörder ausfüllen, einen Ausdruck des Serienbriefes in die Post geben und schon hat Alexander Stopp wieder locker 1000 Euro Abmahnkosten im Sack.

Halten die Abgemahnten die Abmahnung für einen makabren Scherz und zahlen die Abmahnkosten nicht, ist das für Alexander Stopp auch kein Problem. Denn damit verurteilte Mörder anderen Menschen verbieten können, ihren Namen zu nennen und so über ihre Person und Taten zu diskutieren, bekommen inhaftierte Mörder in Deutschland zum Angriff auf die Medien und Internet reichlich Prozesskostenhilfe zugesprochen. Die Prozesskostenhilfe dient größtenteils zur Deckung von Anwaltskosten und fließt natürlich zum größten Teil auch wieder in die Taschen des geschäftstüchtigen Anwalts Alexander Stopp.

Mit der Prozesskostenhilfe in der Tasche beantragt Alexander Stopp dann eine einstweilige Verfügung und manche Gerichte wie die Zensurkammer des Landgerichts Hamburg sind dann so nett und erlassen die einstweilige Verfügung tatsächlich wie beantragt. Wehrt sich das Opfer mit einem Widerspruch, so verdient Alexander Stopp daran noch einmal, denn die deutschen Zensurkammern schützen die Mörder vor der Nennung ihres Namens durch Kriminologen, Geschichtsschreiber und das gemeine Volk.

Meine Kuh meint, dass verurteilte Mörder in Deutschland Prozesskostenhilfe erhalten, um ihre Namen mit Hilfe der Pressegerichte aus der deutschen Kriminalgeschichte herauszuzensieren, passt zum deutschen Geschichtsverständnis. Vermutlich bekommen demnächst auch die letzten lebenden Verbrecher des Nazi-Regimes noch Prozesskostenhilfe, damit sie ihre Namen mit Hilfe der deutschen Zensurkammern aus den Geschichtsbüchern tilgen lassen können.

Dank zensurfreundlicher Richter läuft das Geschäft mit Mördern in Deutschland nach wie vor prima. Hoch lebe die deutsche Tradition!

Dienstag, August 21, 2007

Grüße von Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst"

Gerade war ich mit meiner Kuh ein paar Tage im Urlaub. Da ist mir aufgefallen, dass es in verschiedenen Ländern verschiedene Sitten gibt, Grüße zu übermitteln. Hier sagen wir zum Beispiel, wenn wir jemanden freundlich begrüßen möchten, einfach "Grüezi" und um uns zu verabschieden, sagen wir oft einfach nur "Gruss".

In Deutschland aber, da gibt es ganz besondere Grußformeln. Mit dem Betreff in der E-Mail demonstriert Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst" zum Beispiel gleich zur Begrüßung Freundlichkeit:

Betreff: Entfernung "Abmahnung vom Hoks Medien Dienst / Steffen Becker"


Nun mag sich jemand fragen, wer eigentlich Steffen Becker ist. Meine Kuh meint, Steffen Becker wäre als Medienmann geradezu ein Experte für freundliches Grüßen:

Der hat, so stehts auf der Homepage (http://www.cantate-online.de) einige Zeitschriften als Abo angeboten, erst letztens las ich über den Mann, weil er angeblich (ich verwende bewusst angeblich!) ein wenig mit Zeitungs-Abos für Funker und Musiker betrogen haben soll...


Auch die in Deutschland übliche Grußformel zur freundlichen Verabschiedung demonstriert Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst" Menschen, denen die deutsche Kultur fremd ist, in Perfektion:

Ich bitte Sie daher meinen Namen "Steffen Becker" und meine
Firmenbezeichnung "Hoks Medien Dienst" von Ihrer Homepage bzw. aus Ihrem
Forum zu entfernen und natürlich auch aus dem Forumbeitragstitel.
Sollte dies nicht innerhalb von 2 Wochen geschehen (22.08.2007), werden Sie
wieder von meinem Anwalt hören.

Denn genauso wie Sie den Namen von meinem Anwalt nicht veröffentlichen
dürfen, dürfen Sie auch meinen Namen und Firmennamen nicht veröffentlichen.

Ihrer geschätzten Kooperation sehe ich entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Becker
Inhaber Hoks Medien Dienst
Rubensstr.98
12157 Berlin


Kompliment, Herr Becker, auf so hübsche Grußfloskeln zur Kundenbindung können wohl nur Deutsche kommen. Ich bevorzuge aber weiterhin den einfachen "Gruss".

Gruss

Meierhof