Sonntag, September 09, 2007

Ex-Gerichtspräsident Dr. Johannes Remmel mag wohl nicht mehr

Sachen gibt's, die gibt's gar nicht. Meine Kuh meint, was sich der ehemalige Gerichtspräsident vom Verwaltungsgericht Kassel mit Namen Dr. Johannes Remmel erlaubt, das gibt es nur in Deutschland. Vor gut einem Jahr ist Johannes Remmel mit etwa 1000 Kinderpornos auf seinem Computer erwischt worden. Dafür hat er inzwischen auf dem Strafbefehlswege neun Monate auf Bewährung bekommen. Zwischenzeitlich gefällt ihm sein Name anscheinend nicht mehr, denn er läßt durch seinen Anwalt Gerhard Strauch aus Wiesbaden Webseitenbetreiber abmahnen, die über seine Straftat berichtet und ihn dabei beim Namen genannt haben.

Wie ein Eintrag im Lawblog zeigt, hat der Anwalt von Johannes Remmel sich offenbar nicht mal die Mühe gemacht, nachzuschauen, ob wirklich über den Gerichtspräsidenten Johannes Remmel geschrieben wurde und nicht etwa über den gleichnamigen Politiker aus NRW, der ob der Namensgleichheit mit dem kriminellen Richter wirklich mit seinem Namen völlig zu Unrecht gestraft ist.

Die Abmahnungen zeigen offenbar Wirkung. Selbst bei Indymedia wurde ein Bericht über Johannes Remmel versteckt. Meiner Kuh gefällt der versteckte Beitrag vom 19.10.2006 aber, weil er so schön skuril deutsch ist und hat mich gebeten, ihn hier nochmal zu veröffentlichen. Gern geschehen:

Titel: Wir sind mit Recht für Sie da!
Autor: Ulrich Brosa 19.10.2006 14:36
Mit diesem schnulzigen Sprüchlein versuchen hessische Justizbehörden auf ihren Rechts-Weltnetz-Seiten das Unrecht zu vertuschen, das von Justizangehörigen verübt wird. Zeitungsberichten zufolge haben Recherchen in Cottbus (ehem. DDR) enthüllt, dass sich der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel (Hessen, BRD) etwa tausend Kinderpornos runtergeladen hat.

http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/journal/sonstige/deutschland/356724
http://www.bbv-net.de/public/article/nachrichten/journal/sonstige/deutschland/356724

Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat Dr. Johannes Remmel als Lehrbeauftragten bekannt gemacht:
> Remmel, Johannes, Dr. iur.
> (Verhandlungspraxis im Öffentlichen Recht/Vertiefung im Verwaltungsprozessrecht) ,
> Tel. 0561/1007133
> Präsident des VG Kassel,
> Herrmannstraße 93, 35037 Marburg
> j.remmel@yahoo.de

Remmel (mit 'e', nicht mit 'a') ist passionierter Wintersportler und 1. Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg. Remmel wurde am 11.2.2005 durch den inzwischen enthobenen hessischen Justizminister Dr. Christean Wagner (CDU) in sein Amt eingeführt.

http://www.kassel.de/cms01/verwaltung/oberbuergermeister/rede/01657/

Nach Angaben des hess.Justizministeriums ist Remmel derzeit krank geschrieben. Der derzeitige Justizministers Jürgen Banzer (CDU) hat beim Richterdienstgericht beantragt dem 53-jährigen Remmel die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen und ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

Verarmen wird Remmel nicht.

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Totale Eingleisungen von Justizangehörigen sind in Hessen nicht außergewöhnlich.

Es sei nur an den Präsidenten des Landgerichts Kassel, Werner Eisenberg, erinnert, der im alkoholischen Vollrausch von Kassel nach Cölbe gondelte. Eisenberg setzte dabei sein Auto und ein Feld in Brand. Bevor er das Bewusstsein verlor, machte er noch einen Polizisten schräg an.

http://www.althand.de/eisenberg.html

Auch Eisenberg wurde von Dr. Christean Wagner (CDU) 'berufen'. Wagner, der extrem auf RECHTSchaffenheit macht, hat bei seinen Adlaten keine glückliche Hand. Ein schönes Bild von Wagner findet sich auf http://www.althand.de/orden.html
Eisenberg, Wagner und Remmel sind im Landkreis Marburg-Biedenkopf einheimisch.

Ebenfalls in bester Erinnerung ist Horst Henrichs, Präsident des hess.Staatsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.. Henrichs zog als Honorar für ein gefälliges 'Rechts'gutachten mehr als 1 Million DM aus der Kasse der IG Metall.

http://www.althand.de/henrichs.html

Nichtsdestoweniger werden Justizangehörige in Hessen nur in den seltensten Fällen für ihre Straftaten zur Verantwortung gezogen.

Es könnte beispielsweise sein, dass Remmel sich Feinde im Justizministerium gemacht hat, die nach einem Vorwand suchen um Remmel abzusägen. Doch da Remmel 1. Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg ist, ist das eher unwahrscheinlich.

Die heimlichen Vorlieben des Dr. Remmel wurden in Cottbus entdeckt. In der ehemaligen DDR befehden sich zwei Gruppen Justizangehöriger heftig: Die alteingesessenen Juristen und die Import-Wessis. Die Import-Wessis zogen ab 1990 nach Osten um der DDR den Rechtsstaat zu bringen, Karriere zu machen und das Untermenschentum der alteingesessenen Juristen zu erweisen. Es ist möglich, dass diese Rivalität den armen Remmel in Mitleidenschaft gezogen hat.

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Weit oberhalb aller Spezialfälle sind allgemeine Lehren zu ziehen.

Wer keine Begabung hat, studiert Jura. Jura ist das Fach für Gewohnheitsbetrüger, die Tricks lernen wollen, wie sie anderen die Ohren abschneiden können ohne dafür bestraft zu werden.

Dieser Sachverhalt ist an der Marburger Uni täglich tausendfach zu beobachten. Es mag Ausnahmen geben. Doch die sind selten.

Wer also in Zukunft noch meint, Juristen würden durch Pflege der Gerechtigkeit den sozialen Frieden sichern, irrt nicht nur, sondern verhält sich unverantwortlich.

http://www.althand.de/danke.html
Lizenz: CC-BY-SA Quelle: Indymedia


Einige Nachträge gibt es dazu auch noch. Hier ist der erste davon:

Eine Spitzenkraft der Marburger Gesellschaft
Ulrich Brosa 11.11.2006 - 17:41
Der wegen Kinderpornos vom Dienst suspendierte HOHE Richter Dr.Johannes Remmel ist
nicht nur HOCHschullehrer an der Uni Gießen und ERSTER Vorsitzender des Marburger Tennisclubs.
Nein! Er hat auch eine HOHES Amt in der katholischen Kirche:

Errichtung des Kirchlichen Arbeitsgerichtes 1. Instanz im Bistum Fulda
Fulda (bpf). Aufgrund der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) vom 21. September 2004 ist das Kirchliche Arbeitsgericht erster Instanz für die Diözese Fulda errichtet worden. Das Gericht ist wie folgt besetzt: Vorsitzender: Dr. Johannes Remmel (Marburg), Stellvertretender Vorsitzender: Jürgen Wölflein (Marburg), Beisitzer Dienstgeberseite: Malte Crome, Winfried Engel, Franz Reuting, Thomas Schlimme, Jörg Schnarr, Dr. Lothar Schöppner (alle Fulda), Beisitzender Dienstnehmerseite: Stefan Bug (Marburg), Ulrich Moormann (Fulda), Martin Mulqueen (Fritzlar), Harald Schmidt (Volkmarsen), Hubert Schulte (Fulda), Walter Sittig (Kassel). Die Geschäftsstelle wurde beim Bischöflichen Generalvikariat in Fulda eingerichtet. Die Anschrift lautet: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözese Fulda, Geschäftsstelle, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661/87-0 oder -262, Fax 0661/87-362.
http://www.bistum-fulda.de/bistum/presse_medien/liste_pressemeldungen/2006/2006_01/bpd_2006_1/bpd_20060120_Arbeitsgericht.shtml

Das Gejammer der Justizangehörigen, sie seien so überlastet, ist Heuchelei.
Wer öfter in Gerichten ist, weiß es:
Richter etc. haben viel Freizeit.
http://althand.de/odie.html


Meine Kuh meint, da braucht sich niemand wundern, wenn Künstler in Deutschland wie die Musiker der Band Slime gehässige Texte zur Gerechtigkeit der deutschen Justiz schreiben.

Dienstag, August 21, 2007

Grüße von Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst"

Gerade war ich mit meiner Kuh ein paar Tage im Urlaub. Da ist mir aufgefallen, dass es in verschiedenen Ländern verschiedene Sitten gibt, Grüße zu übermitteln. Hier sagen wir zum Beispiel, wenn wir jemanden freundlich begrüßen möchten, einfach "Grüezi" und um uns zu verabschieden, sagen wir oft einfach nur "Gruss".

In Deutschland aber, da gibt es ganz besondere Grußformeln. Mit dem Betreff in der E-Mail demonstriert Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst" zum Beispiel gleich zur Begrüßung Freundlichkeit:

Betreff: Entfernung "Abmahnung vom Hoks Medien Dienst / Steffen Becker"


Nun mag sich jemand fragen, wer eigentlich Steffen Becker ist. Meine Kuh meint, Steffen Becker wäre als Medienmann geradezu ein Experte für freundliches Grüßen:

Der hat, so stehts auf der Homepage (http://www.cantate-online.de) einige Zeitschriften als Abo angeboten, erst letztens las ich über den Mann, weil er angeblich (ich verwende bewusst angeblich!) ein wenig mit Zeitungs-Abos für Funker und Musiker betrogen haben soll...


Auch die in Deutschland übliche Grußformel zur freundlichen Verabschiedung demonstriert Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst" Menschen, denen die deutsche Kultur fremd ist, in Perfektion:

Ich bitte Sie daher meinen Namen "Steffen Becker" und meine
Firmenbezeichnung "Hoks Medien Dienst" von Ihrer Homepage bzw. aus Ihrem
Forum zu entfernen und natürlich auch aus dem Forumbeitragstitel.
Sollte dies nicht innerhalb von 2 Wochen geschehen (22.08.2007), werden Sie
wieder von meinem Anwalt hören.

Denn genauso wie Sie den Namen von meinem Anwalt nicht veröffentlichen
dürfen, dürfen Sie auch meinen Namen und Firmennamen nicht veröffentlichen.

Ihrer geschätzten Kooperation sehe ich entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Becker
Inhaber Hoks Medien Dienst
Rubensstr.98
12157 Berlin


Kompliment, Herr Becker, auf so hübsche Grußfloskeln zur Kundenbindung können wohl nur Deutsche kommen. Ich bevorzuge aber weiterhin den einfachen "Gruss".

Gruss

Meierhof

Mittwoch, August 01, 2007

Christoph Bruder in der Rolle als Rumpelstilzchen von Augsburg

Auf das Bergecho zu DB2CBA von Funktechnik24 i.I. ist schon wieder ein Leserbrief gekommen. So auf den ersten Blick meinte meine Kuh, dass Rumpelstilzchen persönlich den Leserbrief geschrieben hätte. Aber nein, der Leserbrief ist gar nicht von Rumpelstilzchen, sondern schon wieder von Christoph Bruder aus Augsburg, der gerade mit Funktechnik24 eine 49.782,53 Euro schwere Insolvenz hingelegt hat und nun offenbar Rumpelstilzchen spielen möchte:

Betreff: Unterlassungsaufforderung!

Sehr geehrter Herr Meierhof,

gegen Ihre heutige Mail muss ausdrücklich widersprochen werden, genauso wie der weiterhin durch Sie erfolgenden Veröffentlichung von Themen über meine Person und/oder Firmen. Dies untersage ich Ihnen hiermit nochmals ausdrücklich unter Androhung aller rechtlich möglichen Schritte!

Mit der Veröffentlichung von nur an Sie privat bestimmten vertraulichen Schreiben, die auch noch so extra gekennzeichnet sind, verstoßen Sie eindeutig gegen das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis, den Datenschutz und die Vertraulichkeit des Wortes und Sie machen sich somit STRAFBAR!

Daher werde ich nun umgehend Strafanzeige gegen Sie erstatten, es seidenn, Sie nehmen die Beiträge bis heute Abend 20 Uhr aus dem Netz und unterlassen dies in Zukunft.

Hier die Paragraphen für Sie, die sie offenbar nicht kennen:

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Brief- und Telekommunikatiosngeheimnis:

http://www.rechtsprobleme.at/doks/diss-exkurs.html

Offenbar wissen Sie nicht, dass das unerlaubte Veröffentlichen von e-Mails verboten ist, siehe auch hier:

http://www.e-recht24.de/news/sonstige/359.html

Zudem machen Sie sich mit Ihrer Schmähkritik über meine Person auch hinsichtlich Übler Nachrede, Verleumdung, Rufmord, etc. strafbar, wie es scheint.

Demnach wäre es absolut in IHREM Interesse, meiner Forderung nachzukommen und umgehend Folge zu leisten.

Einer Veröffentlichung meiner e-Mails wird nochmals ausdrücklich widersprochen und ich werde Sie im Vergehensfall vollständig Schadensersatzpflichtig machen und zudem mir weitere rechtliche Konsequenzen, bis hin gehend zu Unterlassungsklagen, ausdrücklich vorbehalten!

Zudem ist es nicht zulässig, Veröffentlichungen von Insolvenzbekanntmachungen.de auf eigenen Seiten zu veröffentlichen, oder weiter zu verbreiten.


Meine Kuh hat Christoph Bruder mit einem Zitat aus dem Märchen Rumpelstilzen geantwortet:

»Heute back ich, morgen brau ich,
übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut ist daß niemand weiß
daß ich Rumpelstilzchen heiß!«


Es ist schon erstaunlich, wie brandaktuell auch heute noch die Märchen der Gebrüder Grimm sind. Bleibt bloß zu hoffen, dass sich nun niemand vor Wut selbst mitten entzwei reißt.

Dienstag, Juli 31, 2007

Bergecho zu DB2CBA von Funktechnik24 i.I.

Rückkopplungen bereiten Funktechnikern viel Freude, weil die Beherrschung eingeschwungener Kreise das A und O der Funktechnik ist. ein ganz besonderer Spezialist für Rückkopplungen scheint der auch als DB2CBA bekannte Christoph Bruder aus Augsburg zu sein, dessen lustiger deutscher Webshop Funktechnik24 derzeit im Impressum der Webseite den Zusatz i.I. trägt, was traurigerweise wohl soviel wie in Insolvenz heißen soll:

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Amtsgericht Augsburg: Geschäftszeichen: 4 IN 705/06 vom 26.06.2007

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Christoph Bruder, Kohlergasse 10, 86152 Augsburg findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 49.782,53 €. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Augsburg -Insolvenzgericht-, Geschäftszeichen: 4 IN 705/06 niedergelegt.

Andree Wernicke,
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
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Wenn ein Geschäft in Insolvenz geht, dann steht dahinter menschliches Leid. Funktechnik24 i.I. macht Menschen, die viel Geld im voraus gezahlt haben und wegen der Insolvenz nichts mehr dafür bekommen, sicherlich traurig. Das ist bedauerlich, aber das soll kommt schon mal vor, dass jemand aus welchen Gründen auch immer in Insolvenz gehen muss.

Dass aber nun jemand wie Christoph Bruder aus Augsburg hingeht und diesen traurigen Menschen mit rechtlichen Schritten droht, nur weil die über ihr Leid öffentlich berichten, das findet meine Kuh wirklich ärgerlich. Mein Kuh kennt sich mit Rückkopplungen nicht so gut wie Christoph Bruder aus. Dafür kennt meine Kuh sich prima mit Bergecho aus.

Meine Kuh meint, DB2CBA wird sich bestimmt über ein Bergecho für Funktechnik24 i.I. freuen. Hier ist ein Auszug aus einer der typischen E-Mails, mit denen Christoph Bruder sich in den letzten Tagen bei seinen Mitmenschen in Deutschland beliebt gemacht hat:

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wie Sie sehen, bewegen Sie sich offenbar doch nicht auf so rechtlich einwandfreiem Boden wie Sie vielleicht selbst glauben. Dies beweist die Tatsache dass gegen Sie eine Unterlassungsaufforderung rechtswirksam erging, in einer Sache wo es um ähnliche Dinge geht, wie es bei Ihnen um meine Person und Firma geht.

Um einer weiteren Abmahnung und die selben rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, fordere ich Sie hiermit im Guten auf, bis spätestens diese Woche Freitag, 27.07.2007 20 Uhr, sämtliche Threads und Einschriebe in Ihrem Forum betreffend meine Person und Firmen vollständig und unwideruflich zu entfernen

Sollten Sie dem bis dahin nicht nachkommen, werde ich umgehend ähnlich wirksame rechtliche Schritte gegen Sie unternehmen.

Im Übrigen behalte ich mir auch vor, Sie in vollstem Umfang für Ihr Handeln schadensersatzpflichtig zu machen. Es ist mehr als deutlich, dass Sie Schmähkritik, Lügen, Beleidung, Rufmord und sonstiger Diffamierung einen Boden geben und ermöglichen dies. Dennoch befinden Sie sich als Forenbetreiber in gewisser rechtlicher
Verantwortung.

Dies hat jedoch nichts mit Pressefreiheit, Journalistischer Tätigkeit oder Meinungsfreiheit zu tun, sondern ist laut meinen Anwälten in jedem Fall voll justitiabel.

Demnach wäre es stark in Ihrem Interesse meiner gut gemeinten Aufforderung, die ich nicht geben müsste - nach zu kommen und die Sache ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen.

Ebenso fordere ich Sie auf, in Zukunft keinerlei Äußerungen über meine Person oder Firmen zu treffen, bzw. dafür keinen Nährboden mehr zu geben, sprich dies nicht zu unterstützen, wenn es andere tun, auf Ihren Seiten und im Internet wo sie beteiligt sind, z.B.Usenet.

Ich bin jedoch zu keinerlei Diskussion bereit.

Ebenso untersage ich Ihnen schon jetzt jedes weitere Wort über meine Person oder Firmen und fordere Sie zur Verschwiegenheit auch über diesen Vorgang auf.

Ich hoffe auf Ihre Vernunft.

Danke für Ihr Verständnis.

Christoph Bruder - Fa. Funktechnik24 u.a.
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Erfreulich ist, dass Christoph Bruder zu keinerlei Diskussionen bereit ist. So können sich kommunikative Menschen weltweit ganz verschwiegen über das Leid, dass sie durch die 49.782,53 Euro schwere Insolvenz von Christoph Bruder aus Augsburg erfahren haben, unterhalten und sich dabei fast ganz sicher sein, dass DB2CBA nicht ungefragt dumm dazwischenquaken oder gar obendrein noch mit Anwälten drohen wird.

Meine Kuh meint, dass Christoph Bruder ein wirklich sympatischer Mensch ist und sich für die kostenlose Reklame für Funktechnik24 i.I. durch dieses Bergecho sicher artig bedanken wird, anstatt sich zu zanken oder sinnlos mit deutschen Anwälten zu drohen.

Montag, Mai 14, 2007

Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf droht Gerichtsreporter

Meine Kuh meint, das schönste an den Bergen sei das Echo. Auf dem platten Land hingegen, da fehlt das Echo der Berge und Schweigen herrscht im Land. Man braucht sich da nur Hamburg anzuschauen. Die Hamburger Reeperbahn ist für Prostitution, Zuhälterei und Drogenhandel weltberühmt. Wer die Reeperbahn beherrscht und dort die immensen Gewinne des Rotlichts abschöpfen kann, der beherrscht Hamburg. Damit die guten Geschäfte nicht durch Öffentlichkeit gestört werden, legen Mafia, Politik und Justiz in Hamburg großen Wert auf die Einhaltung des ungeschriebenen Gesetzes des Schweigens.

Wer da das Gesetz des Schweigens verletzt, der muss mit dem schlimmsten rechnen, sagt meine Kuh. So sei es möglich, dass der ehemalige Innensenator Ronald Schill, auch bekannt als Richter Gnadenlos, nicht nach Brasilien geflüchtet ist, weil da die willigen Mädels jünger sind und die Polizei keine Vorladungen durchsetzen kann. Naheliegender für die Flucht von Ronald Schill ist die Erklärung, dass er das Gesetz des Schweigens gebrochen hatte, indem er dem populären schwulen Hamburger Bürgermeister Ole von Beust damit gedroht hat, es öffentlich zu machen, dass er mit Roger Kusch eine Bettgeschichte zum Justizminister gemacht hat, und nun die Rache der Hamburger Mafia und ihrer Vasallen in Politik und Justiz fürchtet.

Wie das Gesetz des Schweigens funktioniert, weiß offensichtlich auch der ehrenwerte Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf. Denn Michael Nesselhauf hat am letzten Freitag im Landgericht Hamburg den Gerichtsberichterstatter Rolf Schälike, der auf der Webseite www.buskeismus.de ständig aus der Hamburger Dunkelkammer und ihrem Vorsitzenden Richter Andreas Buske berichtet, vor Zeugen bedroht. Wie Rolf Schälike berichtet, hat der Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf zu dem Gerichtsreporter gesagt:

"Wenn Sie darüber schreiben, dann sind Sie dran, dann nehme ich Sie mir das nächste mal richtig vor."


Rolf Schälike sieht Grund zur Beunruhigung, denn Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf ist beileibe kein Unbekannter. Bekannt geworden ist der Anwalt Michael Nesselhauf als der Anwalt, der den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder bezüglich seiner Haarfarbe vor Gericht vertreten hat und dabei das Gericht davon überzeugt hat, über die Echtheit der Haarfarbe des Kanzlers zu urteilen, ohne die Haarfarbe tatsächlich bestimmen zu lassen. Aber SPD-Mitglied Michael Nesselhauf ist nicht nur Kanzleranwalt und Verfassungsrichter in Hamburg, sondern ein anderer Teil seiner werten Mandantschaft ist als Pate der Albaner-Mafia in der Hansestadt Hamburg gefürchtet. Über seine Mafia-Mandate schweigt Michael Nesselhauf jedoch lieber.

In dem Prozess, den Rolf Schälike vor dem Landgericht Hamburg beobachtet hat, hat Michael Nesselhauf einen Mafioso der Familie Osmani gegen den Spiegel vertreten. Der derzeit vermutlich in Kroatien abgetauchte Mafioso hat den Spiegel verklagt, weil der Spiegel fälschlicherweise behauptet haben soll, er sei ein Cousin von Fassli Greve. Der Name Osmani steht in Hamburg für Schutzgelderpressung, Glücksspiel, Zuhälterei und von der Politik gedeckte Wirtschaftskriminalität in großem Stil. Wer das aber öffentlich ausspricht und so das Gesetz des Schweigens bricht, der muss nicht nur damit rechnen, dass zur Warnung eine Katze an seine Tür genagelt wird..

Bemerkenswert ist, dass der Mafioso Osmani sich durch eine unterstellte Verwandschaft zu einem Herrn Greve in seiner Ehre gekränkt fühlte, denn der Name Greve hat in Hamburg dank des gerade zum Hamburger Ehrenbürger ernannten Helmut Greve eigentlich einen guten Klang. Der Name Fassli Greve klingt allerdings weniger gut, denn der hat 1997 zwölf Jahre Knast aufgebrummt bekommen, weil er in Hamburg einen Mann, der ihn beleidigt haben soll, durch Auftragskiller hinrichten ließ. Dumm, dass die Auftragskiller der sizilianischen Mafia sich im Angesicht des lebenslänglich drohenden Knasts Santa Fu nicht an das Gesetz des Schweigens gehalten haben.

Wenn nun Verfassungsrichter Michael Nesselhauf dem Gerichtsberichterstatter Rolf Schälike androht, er würde ihn sich vornehmen, wenn er über den öffentlichen Prozess berichtet und den Namen Fassli Greve nennt, dann hört sich das so an, als ob die Albaner-Mafia in Hamburg ihre Drohungen gegen Personen, die sich nicht an das Gesetz des Schweigens halten, nun durch Verfassungsrichter Michael Nesselhauf aussprechen lässt.

Mein Kuh meint, es sei doch klar, dass das Gesetz des Schweigens im Fall Fassli Greve wichtiger als irgendeine Pressfreiheit ist. Schließlich habe Fassli Greve sonst kaum noch eine Chance, in Hamburg in Zukunft mal Polizeipräsident oder Innensenator zu werden. Verfassungsrichter Michael Nesselhauf könnte dann sicherlich Vorsitzender des Zentralkomitees für Pressefreiheit werden und dort auf die EInhaltung des Gesetz des Schweigens achten.

Sonntag, März 18, 2007

Herzlichen Glückwunsch, Hubertus Albers!

Meine Kuh sieht sich ab und zu mal gern deutsche Prolls an. Ganz herzlich möchte meine Kuh nun dem RTL-Star Atze Schröder dazu gratulieren, die Nennung seines echten Namens Hubertus Albers in Deutschland als Persönlicheitsrechtsverletzung verbieten zu lassen.

"Ey Atze,

Glückwunsch. Ich kann dich voll gut verstehen. Wenn ich Hubertus Albers heißen täte und als Proll in Emsdetten mit viel frischer Landluft aufgewachsen wäre, dann täte ich auch jeden verklagen, der mich Hubertus Albers nennen täte. Wenn ich dann noch so aussehen würde wie Du, dann nennte ich mich auch lieber wie die Marke Atze Schröder oder so ähnlich und täte nur mit Perücke öffentlich auftreten.

Atze, wie Du die Presse verklagst, wenn die deinen Namen nennt, das ist echt voll peinlich. Haste denn wenigstens auch ein paar gute Prozente von dein Anwalt sein Honorar gekriegt? Oder reicht et Dir, wenn nun in den Club Kiesinger lauter Leute kommen, die wissen wollen, ob Du auch ohne Perücke so ne dicke Lippe hast wie auf dem Foto hier?

Is aber auch egal, ich freu mich schon auf deine nächsten intimen Geständnisse, wo du dem Publikum bestimmt klarmachst, dass die Klagen nur Verarsche waren und Du selbst nicht geglaubt hast, dass deutsche Presserichter wirklich doof genug sein können dir in deinen schwachsinnigen Klagen Recht zu geben.

Hau rein!
Deine Kuh vom Meierhof"

Komisch, dass die Deutschen in der Wikipedia nach dem erneut eindeutigen Gerichtsurteil LG Berlin 27 O 72/07 gegen die Pressefreiheit in Deutschland immer noch darüber diskutieren, ob sie im Wikipedia-Artikel zu Atze Schröder dazu schreiben, dass er in Wirklichkeit Hubertus Albers heißt oder nicht. Regt sich da womöglich Widerstand gegen die weisen Entscheidungen der deutschen Rechtsprechung?

Sonntag, März 04, 2007

Richter Dr. Michael Krökel, Solarkritik und die verlorene Ehre

Meine Kuh ist eine ehrbare Kuh. Und wenn jemand etwas anderes behauptet, dann störte sie das auch nicht, denn meine Kuh braucht zu ihrem Glück saftige Weiden und nicht die Ehrerbietung irgendwelcher Leute. Meine Kuh meint, Ehre wäre ziemlicher Unfug.

Meine Kuh steht mit ihrer Auffassung zum Ehrbegriff nicht allein da. Bert Steffens beispielsweise hat im Saar-Echo am 17.04.2006 einen Artikel Würde & Ehre - Knetmasse für Richter veröffentlicht und sich mit der Geschichte der Ehre als einem leeren Wahn beschäftigt:

"Zum Begriff der ”Ehre, meinte der Jurist Karl Ferdinand Hommel in seiner 1778 heraus gegebenen Übersetzung von Beccarias Werk ”Dei delitti e delle pene”, es handele sich um ”eingebildetes Gut”, um einen ”leeren Wahn”."

Auch Arthur Schopenhauer erkannte schon vor vielen Jahren die Irrationalität des Ehrbegriffs und formulierte dazu:

"Die Ehre ist, objektiv, die Meinung anderer von unserem Wert und, subjektiv, unsere Furcht vor dieser Meinung."

Gerade wollte ich meine glückliche Kuh auf eine saftige Weide führen, da höre ich aus Deutschland schon wieder eine Geschichte von Zank. Meine Kuh meinte zu mir, in Deutschland gäbe es Zank um die dem deutschen Volk ach so liebgewonnene Ehre.

Richter in Deutschland haben traditionell eine ganz besonders innige Beziehung zu Werten wie Ehre und Treue. Hitlers Scharfrichter Roland Freisler beispielsweise, der der herrschenden Meinung zeitlebens als ehrenvoller Mann galt, was posthum freilich ganz anders gesehen wurde, verteidigte unter dem Motto "Auf Leben, Freiheit und Ehre unseres Volkes aber kommt es an!" die Ehre des deutschen Volkes.

Mit Querulanten machten Freisler und seine Richterkollegen kurze Prozesse und sprachen ihnen die Ehre ab. Exemplarisch ist beispielsweise der Prozess gegen den querulatorischen Buchbinder Adolf Gerst, der am 9 Mai 1944 wegen fortgesetzter defaitistischer Propaganda unter dem Vorwurf der Wehrkraftzersetzung zum Tode, zur Aberkennung der Ehrenrechte und zum Tragen der Kosten des Verfahrens verurteilt wurde.

Zum Glück hat Deutschland mit diesen unrühmlichen deutschen Traditionen gründlich gebrochen. Heute liest sich das in der deutschen Justiz ganz anders. So formulierte Rechtsanwalt Dr. Dierk Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann & Dr. Gigerl am 17.01.2007 zur Begründung eines Bestrafungsantrags nach §890 ZPO des Unternehmers Hans Dieter Große Büning gegen Rainer Hoffmann, den Betreiber der Webseite www.solarresearch.org mit viel Empathie:

"Wir halten daher eine nicht nur zweiwöchige, sondern vielwöchige Haft für angezeigt. Es geht nicht an, dass ein Querulant der Justiz "auf der Nase herumtanzt" und sich nach Belieben über Gerichtsurteile hinwegsetzt."

Im weiteren Verlauf des Antrages entpuppt sich Rechtsanwalt Dr. Dierk Hartmann als wahrer Kenner der Materie und doziert:

"Bei einem Querulanten liegt eine übersteigerte, unkorrigierbare Überzeugung vor, in böswilliger Weise fortwährend Rechtskränkungen zu erleiden. Es handelt sich dabei um eine aus einem kampflustigen, starrköpfigen, dabei sensitivem Charakter erwachsende Entwicklung, die gewöhnlich mit einer wirklichen oder vermeintlichen Rechtskränkung beginnt, wodurch es zu einem erbitterten, oft viele Jahre fortgesetzten Kampf um das vermeintliche Recht oder zu endlosem Prozessieren kommen kann, bis die Mittel erschöpft sind. Der Querulant fasst alle Kräfte zusammen, um ein Unrecht zu reparieren, ..."

Dass die Ursachen der hartnäckigen Zankerei in von der Rechtsprechung im Fall von Rainer Hoffmann begangenen Unrecht liegen könnte, darin, dass der Richter am Landgericht Bochum Dr. Michael Krökel einen Prozess falsch entschieden hat, sein Kanzleipartner Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochen Gigerl unwahre Tatsachen vorgetragen hat, damit der Solarunternehmer Hans Dieter Große Büning den Prozess trotz gegenteiliger Rechtslage gewinnt und die Berufungsinstanz das bestätigt hat, um das justiziable Fehlverhalten der ersten Instanz unter den Teppich zu kehren, mag Rechtsanwalt Dr. Dierk Hartmann nicht in Betracht zu ziehen.

Merkwürdig ist die Rechtsprechung im Fall Rainer Hoffmann gegen Hans Dieter Große Büning nämlich schon. Wie kann es sein, dass Richter Dr. Michael Krökel anstelle der entscheidenden originalen Werbeanzeige, mit der Rainer Hoffmann als Kunde für eine Solarinstallation des Unternehmers Hans Dieter Große Büning geworben worden war, eine andere später erschienene Werbeanzeige zur Entscheidungsfindung verwendet hat, die nun ausgerechnet im entscheidenden Punkt Brauchwasser geändert wurde? Und wieso wurde ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten nicht verwendet, aus dem hervorging, dass die originale Werbeanzeige des Solarunternehmers Hans Dieter Große Büning eben doch dazu angetan war, Kunden eine nicht erzielbare Einsparung zu suggerieren? Das erschließt sich vermutlich nur Rechtsexperten in Richter- und Anwaltsroben.

Nun, man kann meinen, dass eine Fehlentscheidung der ersten Instanz einfach von der zweiten Instanz korrigiert wird. Dumm wäre es natürlich, wenn dabei dann Fragen auftauchen könnten, auf welch geheimnisvolle Weise Werbeanzeigen sich in Akten im Laufe der Zeit ändern können. So, könnte man es zumindest erklären, dass das OLG Hamm es sich möglicherweise einfach gemacht hat, und Unrecht zu Recht erklärt hat.

Damit kann nun die Ehre gegen die möglicherweise zwar wahren, aber eben doch ehrverletzenden Vorwürfe von Prozessbetrug und Mauschelei verteidigt werden. So wird seitdem in Deutschland die Ehre des Solarunternehmers Hans Dieter Große Büning, des Rechtsanwaltes Dr. Hans-Jochen Gigerl und des Richters Dr. Michael Krökel von Richter Dr. Michael Krökel mit der Verhängung von Geldstrafen, Haftandrohungen und einer Inhaftierung gegen Veröffentlichungen der Solarkritik im Internet verteidigt.

Richter Dr. Michael Krökel kann dabei zu Gute gehalten werden, dass der Unterschied zwischen Warmwasser und Brauchwasser natürlich für einen Richter, der von Technik keine Ahnung hat, nicht einfach zu begreifen ist. Nee, sagt da meine Kuh, das kann ich dem Richter Dr. Michael Krökel ganz einfach erklären: Wenn ich mich neben einen Wasserbehälter lege, dann entsteht durch meinen warmen Körper darin Warmwasser, saufe ich aber den Wasserbehälter leer und wärme das Wasser vor der Abgabe im Inneren meines Magens, dann kann der Richter sich mit einer einfachen Geschmacksprobe von der geschmacklichen Andersartigkeit des Brauchwassers überzeugen.