Dienstag, August 21, 2007

Grüße von Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst"

Gerade war ich mit meiner Kuh ein paar Tage im Urlaub. Da ist mir aufgefallen, dass es in verschiedenen Ländern verschiedene Sitten gibt, Grüße zu übermitteln. Hier sagen wir zum Beispiel, wenn wir jemanden freundlich begrüßen möchten, einfach "Grüezi" und um uns zu verabschieden, sagen wir oft einfach nur "Gruss".

In Deutschland aber, da gibt es ganz besondere Grußformeln. Mit dem Betreff in der E-Mail demonstriert Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst" zum Beispiel gleich zur Begrüßung Freundlichkeit:

Betreff: Entfernung "Abmahnung vom Hoks Medien Dienst / Steffen Becker"


Nun mag sich jemand fragen, wer eigentlich Steffen Becker ist. Meine Kuh meint, Steffen Becker wäre als Medienmann geradezu ein Experte für freundliches Grüßen:

Der hat, so stehts auf der Homepage (http://www.cantate-online.de) einige Zeitschriften als Abo angeboten, erst letztens las ich über den Mann, weil er angeblich (ich verwende bewusst angeblich!) ein wenig mit Zeitungs-Abos für Funker und Musiker betrogen haben soll...


Auch die in Deutschland übliche Grußformel zur freundlichen Verabschiedung demonstriert Steffen Becker vom "Hoks Medien Dienst" Menschen, denen die deutsche Kultur fremd ist, in Perfektion:

Ich bitte Sie daher meinen Namen "Steffen Becker" und meine
Firmenbezeichnung "Hoks Medien Dienst" von Ihrer Homepage bzw. aus Ihrem
Forum zu entfernen und natürlich auch aus dem Forumbeitragstitel.
Sollte dies nicht innerhalb von 2 Wochen geschehen (22.08.2007), werden Sie
wieder von meinem Anwalt hören.

Denn genauso wie Sie den Namen von meinem Anwalt nicht veröffentlichen
dürfen, dürfen Sie auch meinen Namen und Firmennamen nicht veröffentlichen.

Ihrer geschätzten Kooperation sehe ich entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Becker
Inhaber Hoks Medien Dienst
Rubensstr.98
12157 Berlin


Kompliment, Herr Becker, auf so hübsche Grußfloskeln zur Kundenbindung können wohl nur Deutsche kommen. Ich bevorzuge aber weiterhin den einfachen "Gruss".

Gruss

Meierhof

Mittwoch, August 01, 2007

Christoph Bruder in der Rolle als Rumpelstilzchen von Augsburg

Auf das Bergecho zu DB2CBA von Funktechnik24 i.I. ist schon wieder ein Leserbrief gekommen. So auf den ersten Blick meinte meine Kuh, dass Rumpelstilzchen persönlich den Leserbrief geschrieben hätte. Aber nein, der Leserbrief ist gar nicht von Rumpelstilzchen, sondern schon wieder von Christoph Bruder aus Augsburg, der gerade mit Funktechnik24 eine 49.782,53 Euro schwere Insolvenz hingelegt hat und nun offenbar Rumpelstilzchen spielen möchte:

Betreff: Unterlassungsaufforderung!

Sehr geehrter Herr Meierhof,

gegen Ihre heutige Mail muss ausdrücklich widersprochen werden, genauso wie der weiterhin durch Sie erfolgenden Veröffentlichung von Themen über meine Person und/oder Firmen. Dies untersage ich Ihnen hiermit nochmals ausdrücklich unter Androhung aller rechtlich möglichen Schritte!

Mit der Veröffentlichung von nur an Sie privat bestimmten vertraulichen Schreiben, die auch noch so extra gekennzeichnet sind, verstoßen Sie eindeutig gegen das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis, den Datenschutz und die Vertraulichkeit des Wortes und Sie machen sich somit STRAFBAR!

Daher werde ich nun umgehend Strafanzeige gegen Sie erstatten, es seidenn, Sie nehmen die Beiträge bis heute Abend 20 Uhr aus dem Netz und unterlassen dies in Zukunft.

Hier die Paragraphen für Sie, die sie offenbar nicht kennen:

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Brief- und Telekommunikatiosngeheimnis:

http://www.rechtsprobleme.at/doks/diss-exkurs.html

Offenbar wissen Sie nicht, dass das unerlaubte Veröffentlichen von e-Mails verboten ist, siehe auch hier:

http://www.e-recht24.de/news/sonstige/359.html

Zudem machen Sie sich mit Ihrer Schmähkritik über meine Person auch hinsichtlich Übler Nachrede, Verleumdung, Rufmord, etc. strafbar, wie es scheint.

Demnach wäre es absolut in IHREM Interesse, meiner Forderung nachzukommen und umgehend Folge zu leisten.

Einer Veröffentlichung meiner e-Mails wird nochmals ausdrücklich widersprochen und ich werde Sie im Vergehensfall vollständig Schadensersatzpflichtig machen und zudem mir weitere rechtliche Konsequenzen, bis hin gehend zu Unterlassungsklagen, ausdrücklich vorbehalten!

Zudem ist es nicht zulässig, Veröffentlichungen von Insolvenzbekanntmachungen.de auf eigenen Seiten zu veröffentlichen, oder weiter zu verbreiten.


Meine Kuh hat Christoph Bruder mit einem Zitat aus dem Märchen Rumpelstilzen geantwortet:

»Heute back ich, morgen brau ich,
übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut ist daß niemand weiß
daß ich Rumpelstilzchen heiß!«


Es ist schon erstaunlich, wie brandaktuell auch heute noch die Märchen der Gebrüder Grimm sind. Bleibt bloß zu hoffen, dass sich nun niemand vor Wut selbst mitten entzwei reißt.